Garantieerklärung

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    Die unu GmbH („UNU“) garantiert beim Kauf eines neuen, d.h. bisher werkneuen und bisher nicht in Betrieb genommen unu Scooter (“unu Scooter“), dass die Beschaffenheit des unu Scooters inklusive des Akkus dem in der Elektromobilindustrie üblichen Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen entspricht („Garantie“). Weicht die tatsächliche Farbe der Ware aus technischen Gründen innerhalb desselben Farbspektrums von den Farbdarstellungen, insbes. im Onlineshop, ab (z.B. andere Rotschattierung), stellt eine solche Abweichung keinen Mangel der Ware dar. Sie ist von dieser Garantie nicht erfasst. 
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    Die Garantie hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Sie beginnt mit Übergabe bzw. erster Anmeldung des UNU Elektrorollers, je nachdem was zuerst eintritt („Gefahrübergang“). Bei dem Produkt unu Care 3+ hat die Garantie eine Laufzeit von drei Jahren. Sie beginnt mit Übergabe bzw. erster Anmeldung des UNU Elektrorollers, je nachdem was zuerst eintritt („Gefahrübergang“)
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    Entspricht die Beschaffenheit des unu Scooters bei Gefahrübergang nicht dem in der Elektromobilindustrie üblichen Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen („Mangel“) oder zeigt sich ein solcher Mangel während der Laufzeit der Garantie, kann UNU nach eigenem Ermessen den Mangel beseitigen („Nachbesserung“) oder ein anderen unu Scooter liefern („Nachlieferung“).
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    Im Fall einer Nachbesserung kann UNU nach eigener Wahl fehlerhafte Teile austauschen oder durch Werkarbeit reparieren. UNU ist berechtigt die Nachbesserung durch einen autorisierten Dritten (“Servicepartner“) erbringen zu lassen. 
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    Von der Garantie ausgeschlossen sind folgende Teile: (1) Teile, die natürlichem Verschleiß unterliegen (insbesondere Bremsbeläge, Reifen, Stoßdämpfer, Lichter, nicht jedoch der Akku); (Um jeden Zweifel auszuschließen: Der Akku ist zwar einem Verschleiß ausgesetzt, unterliegt aber der Garantie, solange er gemäß der Betriebsanleitung gelagert und behandelt wird.); (2) Betriebs- und Hilfsstoffe, wie Hydraulik- bzw. Bremsflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel, Dichtungen; (3) Teile, die bei Wartungs- oder Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht werden; (4) Sonderausstattungen, die nicht im Rahmen des Erwerbs eines unu Scooters angeboten worden sind und sonstiges nicht von UNU zugelassenes Zubehör.
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    Unter folgenden Bedingungen hat der Garantienehmer (“Du”) einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels: (1) Der Mangel ist unverzüglich nach seiner Entdeckung UNU oder einem Servicepartner schriftlich anzuzeigen. Falls Du UNU benachrichtigst, wird UNU dir unverzüglich einen Servicepartner benennen, der zur Behebung des Mangels berechtigt ist. (2) Danach musst Du dich unverzüglich zur Behebung des Mangels an den von UNU benannten Servicepartner wenden. Je nach Art des Mangels wird der Mangel entweder in der Werkstatt des Servicepartners oder bei Dir vor Ort behoben. (3) Der Servicepartner untersucht den unu Scooter im Hinblick auf den von Dir reklamierten Mangel. Stellt sich aufgrund dieser Untersuchung heraus, dass kein von dieser Garantie erfasster Mangel vorliegt, trägst Du die für die Untersuchung des unu Scooters im Hinblick auf den reklamierten Mangel anfallenden Kosten (z.B. für die Arbeitszeit zur Untersuchung des unu Scooters). (4) Ergibt die Untersuchung, dass ein von dieser Garantie erfasster Mangel vorliegt, beseitigt der Servicepartner ihn im Auftrag von UNU, sofern eine Nachbesserung in Betracht kommt. Kommt eine Nachbesserung nicht in Betracht und soll der Mangel durch Nachlieferung behoben werden, erfolgt diese unmittelbar durch UNU. (5) Werden im Zuge der Nachbesserung durch den autorisierten Partner Teile des unu Scooters ausgetauscht, so werden die ausgebauten Teile Eigentum von UNU. (6) Diese Garantie erstreckt sich auf die im Rahmen der Nachbesserung eingebauten, lackierten oder reparierten Teile wird. Jedoch beginnt die Laufzeit der Garantie infolge der Nachbesserung nicht erneut zu laufen, sodass die Garantie für die eingebauten, lackierten oder reparierten Teile eine Laufzeit hat, die sich aus der ursprünglichen Laufzeit der Garantie gem. Ziffer 2. abzüglich der bis zur Nachbesserung bereits verstrichenen Zeit errechnet. Die Garantie läuft damit immer längstens bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit für den unu Scooter gem. Ziffer 2. Das gilt auch, wenn der UNU Elektroroller durch Nachlieferung ausgetauscht wird. (7) Wird das Fahrzeug wegen eines Mangels betriebsunfähig, bist Du verpflichtet, zuerst mit UNU Kontakt aufzunehmen. Sollte UNU unerreichbar sein, hast Du mit dem nächstgelegenen Servicepartnerr Kontakt aufzunehmen. Informationen zum nächstgelegenen Servicepartner sind unter https://UNUmotors.com/de/support abrufbar. Dieser Betrieb entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle oder in seiner Werkstatt durchgeführt werden.
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    Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der eingetretene Schaden in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass (1) das Fahrzeug durch Unfall, sonstige mut- oder böswillige Handlungen (auch durch Dritte) oder durch höhere Gewalt beschädigt worden ist; (2) die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Fahrzeugs (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt wurden; (3) das Fahrzeug unsachgemäß oder ordnungswidrig (insbes. Verstoß gegen die straßenverkehrs- und fahrzeugzulassungsrechtlichen Vorschriften) benutzt wurde; (4) das Fahrzeug überbeansprucht worden ist, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder dazugehörigen Übungsfahrten; (5) in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung UNU nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von UNU nicht genehmigten Weise verändert worden ist; (6) das Fahrzeug zuvor durch Dich selbst oder einen Dritten, welcher kein UNU Servicepartner ist, unsachgemäß instandgesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist.
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    Mit dem Ablauf von drei (3) Monaten nach dem Ende der Laufzeit sind sämtliche Ansprüche nach dieser Garantieerklärung ausgeschlossen.
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    Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Garantie nicht. Insbesondere sind weder Ersatzansprüche, wie zum Beispiel die Stellung eines Ersatzwagens für die Dauer der Nachbesserung, einer Abholung noch Schadensersatzansprüche davon erfasst.
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    Durch die vorliegende Garantie werden die gesetzlichen Rechte, insbesondere die Gewährleistungsansprüche gegenüber UNU und mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen UNU nicht beschränkt.