Rental conditions battery subscription (Austria)
General Terms and Conditions Battery Subscription
- 1Geltungsbereich
- 1Diese Geschäftsbedingungen Batterie-Abo (nachfolgend „Bedingungen“ oder „Geschäftsbedingungen“) gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der unu GmbH (nachfolgend “Wir” oder “Uns”) mit ihren Kunden (nachfolgend “Du” oder “Dir”)in Bezug auf das Batterie-Abo ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen .
- 2Gegen-Bestätigungen von Dir unter Hinweis auf Deine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn nicht die Bedingungen durch uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
- 3Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob die Batterie von dir in einem neuen oder gebrauchten elektrischen Kleinkraftrad, das du bei uns erworben hast (der “unu Scooter”) genutzt wird und unabhängig davon, ob der unu Scooter von uns oder einem Dritten erworben worden ist.
- 1Vertragsschluss
Du bist an diese Bedingungen gebunden, sobald ein Vertragsschluss nach Maßgabe unserer AllgemeinenGeschäftsbedingungen erfolgt ist und du im Webshop den Abschluss eines Batterie-Abos bestätigt hast.
- 1Gegenstand
- 1Gegenstand des Batterie-Abos ist die langfristige Vermietung eines Akkumulator für die Antriebseinheit des unu Scooters (“Batterie“) für nicht-kommerzielle Zwecke (das “Batterie-Abo”, der zugrungeliegende Vertrag der “Mietvertrag”). Bei der Batterie handelt es sich um rechtlich selbständiges Zubehör des unu Scooters im Sinne von § 97 BGB.
- 2Du hast keinen Anspruch auf die Überlassung einer bestimmten Batterie, sondern einen Anspruch, dass die Funktionalität und Leistungsfähigkeit deines unu Scooters durch die Zurverfügungstellung einer zu dem gewöhnlichen Verwendungszweck geeigneten Batterie gewährleistet bleibt. Änderungen an der Batterie oder Austausche während der Mietzeit bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit dies für die Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist und sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen für dich zumutbar ist.
- 3Du hast die Batterie entsprechend den Wartungsvorschriften und der Bedienungsanleitung sachgemäß zu behandeln und in deinem unu Scooter zu nutzen. Du bist verpflichtet, den ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Einsatz der Batterie im unu Scooter sicherzustellen und die Wartungsvorschriften für den unu Scooter termingemäß einzuhalten.
- 1Mietzeit, Mietentgelte, sonstige Kosten, Rechnungsstellung / Vorsteuerabzug
- 1Die Mietzeit beginnt am Tag der Auslieferung des unu Scooters bzw. der Batterie, sofern die Batterie nicht gemeinsam mit dem unu Scooter geliefert wird. Die Übergabe wird durch entsprechende Meldung der Lieferfirma bescheinigt.
- 2Die montalichen Mietraten sind Gegenleistungen für die Gebrauchsüberlassung der Batterie. Die Mietentgelte berechnen sich unter Berücksichtigung der Mindesmietzeit entsprechend den im Webshop angegebenen Preisen für die jeweilige Variante des Batterie-Abos. Erfolgt die Übergabe der Batterie im Laufe eines Monats, so werden die erste und die letzte Mietrate tagesgenau berechnet. Bei einer Mindestlaufzeit von 24 und 36 Monaten verringert sich die Mietpreis pro Monat nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit um 10 Euro.
- 3Bei Beginn der Mietzeit ist die erste Mietrate fällig. Sie wird zum angegebenen Ratenfälligkeitstermin (ggf. rückwirkend) monatlich im Voraus von uns mit der von dir im Webshop gewählten Zahlungsmethode eingezogen.
- 4Wir sind berechtigt, für die Einrichtung eines Batterie-Abos für einen gebrauchten unu Scooter von dir eine Gebühr von EUR 85,00 zu erheben. Als gebrauchter unu Scooter gilt jeder unu Scooter, der nicht unmittelbar zusammen mit dem Abschluss eines Batterie-Abos erworben wurde.
- 5Du trägst die Kosten für evtl. weitere vereinbarte Nebenleistungen. Diese sind sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Außerdem trägst du Steuern und sonstige Kosten, soweit sie nicht als Bestandteil der Mietrate ausgewiesen sind.
- 6Wir und Du können eine entsprechende Anpassung der Mietrate verlangen:
- wenn sich die Preise nach Vertragsabschluss ändern, sofern zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als drei Monate liegen (dies gilt nicht bei Nutzung der Batterie in einem gebrauchten unu Scooter) und
- bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes oder bei Einführung neuer Steuern oder Abgaben für die hiervon betroffenen Mietraten.
- 1Der Mietvertrag gilt nicht als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Er kann daher – bei gewerblicher Miete - nicht zum Vorsteuerabzug verwendet werden. Wir erstellen während der Laufzeit monatliche Rechnungen, die den steuerlichen Rechnungsanforderungen genügen.
- 2Lieferung, Lieferverzug, Übernahme
- 3Die Lieferung der Batterie erfolgt im Regelfall gemeinsam mit der Lieferung des unu Scooters.
- 4Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
- 5Für den Fall, dass die Lieferfirma den verbindlich oder unverbindlich vereinbarten Bereitstellungstermin für den Scooter und damit auch für die Übergabe der Batterie überschreitet, bist du von uns ermächtigt und dazu verpflichtet, die uns zustehenden Rechte gegenüber der Lieferfirma des unu Scooter im eigenen Namen geltend zu machen.
- 6Du bist verpflichtet, den unu Scooter nebst Batterie innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme können wir von den gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Wir sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt Leistung zu verlangen.
- 7Eigentumsverhältnisse
- 1Die Batterie wird von Dir am Auslieferungsstag übernommen. Du hast die Funktionstauglichkeit entsprechend den Vorgaben in der Bedienungsanleitung der Batterie geprüft und als ordnungsgemäß übernommen.
- 2Wir verbleiben Eigentümerin der Batterie.
- 3Du bist ist Besitzer der Batterie und stehst in einem mietrechtlichen Nutzungsverhältnis.
- 4Du darfst die Batterie weder verkaufen, verpfänden, vermieten, verschenken noch zur Sicherheit übereignen.
- 5Solltest Du als Eigentümer über den unu Scooter verfügen, sind unsere Eigentumsrechte an der Batterie zu wahren.
- 6Solltest du während der Laufzeit des Mietvertrags über das Eigentum des unu Scooters verfügen, d.h. z. B. diesen verkaufen, vermieten oder verschenken, so haftest Du für sämtliche vertraglichen und nachvertraglichen Ansprüche von uns aus dem Mietverhältnis solange weiter, bis wir mit dem neuen Rechtnachfolger/Eigentümer des unu Scooters einen neuen wirksamen (Folge-) Mietvertrag über die Batterie geschlossen haben. Insbesondere gelten die Regelungen aus Ziffer 19 der nachfolgenden Mietbedingungen.
- 7Du hast die Batterie von Rechten Dritter freizuhalten. Von Ansprüchen Dritter an der Batterie, Entwendung, Beschädigung und Verlust sind wir von dir unverzüglich zu benachrichtigen. Du trägst die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter, die nicht von uns verursacht und nicht von Dritten bezahlt worden sind.
- 8Deine Pflichten
- 1Du hast die aus dem Betrieb und der Haltung des unu Scooters sich ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen, auch soweit sie sich auf die Batterie erstrecken zu erfüllen. Du trägst sämtliche Aufwendungen, die mit dem Betrieb und der Haltung des unu Scooters inkl. der Batterie verbunden sind, insbesondere etwaige Versicherungsbeiträge, Wartungs- und Reparaturkosten. Wenn Wir insoweit in Anspruch genommen werden sollte, können Wir bei Dir Rückgriff nehmen.
- 2Du bist dafür verantwortlich, dass die Batterie sorgfältig genutzt und nach den Empfehlungen und der Betriebsanleitung der Batterie, schonend behandelt wird. Du verpflichtest sich, dich nach diesen Empfehlungen zu richten und persönlich und auf seine eigenen Kosten sämtliche Verpflichtungen zu erfüllen, die uns in unserer Eigenschaft als Eigentümerin obliegen. Du hast die Batterie auf eigene Kosten stets in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu erhalten.
- 3Du verpflichtest dich insbesondere, sämtliche Vorschriften in Bezug auf die Ladung der Batterie einzuhalten. Die Ladung hat an dafür vorgesehenen Steckdosen zu erfolgen.
- 4Du berücksichtigst die Informationen, die vom Hersteller übermittelt werden und die es ermöglichen, die Nutzung der Batterie zu optimieren (insbesondere Temperatur).
- 5Du haftest für die Folgen einer Nutzung des Akkus, die nicht mit den Bestimmungen für die Batterie Akku aus den Stromlieferungsverträgen oder mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen übereinstimmen; diesbezüglich trägst Du die Aufwendungen, Gebühren, Kosten und evtl. Vertragsstrafen und/oder die gesetzlich vorgesehenen Bußgelder.
- 6Du verpflichtest dich, termingemäß die jeweils vorgesehenen und fälligen Wartungsprogramme für den unu Scooter einzuhalten, mit dem die Batterie genutzt wird. Die Wartungsarbeiten können nur bei unserer zugelassenen Werkstatt (“Partnerwerkstatt”) durchgeführt werden. Du verpflichtest dich, selber keine Eingriffe an der oder in die Batterie vorzunehmen oder durch einen Reparaturbetrieb vornehmen zu lassen, der für die Art der Wartung/Reparatur nicht zugelassen ist.
- 7Du verpflichtest dich, unsere Eigentumsrechte zu wahren. Unrechtmäßige Verfügungen sind nach strafrechtlichen gesetzlichen Vorschriften strafbewehrt und können die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Folge haben.
- 9Gewährleistung, Unsere Verpflichtungen
- 1Wir verpflichten uns, dir bei Vertragsbeginn eine Batterie in einem dem Vertragszweck entsprechenden bestimmungsgemäßen Funktionszustand zur Verfügung zu stellen. Wir verpflichten uns auch defekte Batterien, die einen bestimmungsgemäßen Gebrauch des unu Scooters nicht mehr zulassen bzw. wenn der bestimmungsgemäße Gebrauch des unu Scooters so eingeschränkt ist, dass der Gebrauch der Batterie dir nicht mehr zumutbar ist, diese zunächst zu reparieren oder, falls die Batterie nicht mehr repariert werden kann, diese gegen eine intakte Batterie der gleichen Art und Güte auszutauschen.
- 2Wir stellen Dir eine Batterie zur Verfügung, die dem Stand der Technik bei Vertragsbeginn entspricht und die für die Dauer der Mietzeit über eine für den Vertragszweck geeignete ausreichende Antriebsstromversorgung des unu Scooters, d.h. Ladekapazität verfügt. Dir ist bekannt, dass es sich um eine neue Technik handelt und es noch keine Erfahrungswerte über Einsatzzeit und Leistungsfähigkeit gibt. Der Grenzwert für die garantierte Leistungsfähigkeit der Batterie, für das die Vorgaben des Herstellers der Batterie die maßgeblichen Kriterien sind, wird mit 75 % der zu Beginn vorhandenen Kapazität bewertet.
- 3Eine Nutzung des unu Scooter außerhalb des Landes, in dem der unu Scooter erworben wurde wird von uns nur in den Ländern empfohlen, die über eine entsprechende Infrastruktur an Partnerwerkstätten verfügen. Wird die Batterie außerhalb des dort aufgeführten Geltungsbereichs genutzt, verlierst Du während dieser Zeit seine Gewährleistungsansprüche gemäß Ziffern 8.1, 8.2 und 8.4.
Zu Deinem Schutz und zur Beachtung wird auf folgendes hingewiesen: In verschiedenen Ländern, können wir die Nutzungsbedingungen gewissen Beschränkungen unterwerfen, insbesondere solchen geographischer Natur. Jede nicht als zulässig definierte Nutzung zieht den Verlust der Garantie für den unu Scooter nach sich. Für eine bestimmungsgemäße Nutzung musst Du dich an die Garantiebedingungen für den unu Scooter halten, die Bestandteil seiner Bestellung sind.
- 1Wenn im Rahmen einer Diagnose von uns ein Leistungsniveau festgestellt wird, das unterhalb des obigen Grenzwertes (Ziffer 8.2) liegt, haben wir zunächst das Recht auf Reparatur. Ist nach Reparatur die Leistung eingeschränkt, hast du das Recht auf Mietminderung und kannst verlangen, dass wir die Miete für die Zukunft im Verhältnis der Minderung anpasst. Sofern die Batterie nach der Prüfung durch den Hersteller nicht soweit repariert werden kann, kannst du den Austausch der Batterie unter Berücksichtigung des Wertersatzgesichtpunktes fordern und eine Batterie mit mindestens entsprechender vertragskonformer Ladekapazität verlangen.
- 2Allgemeine Haftungsbestimmungen
- 1Für Untergang, Verlust, Beschädigung der Batterie, des Ladegerätes und der erforderlichen Anschlüsse an dem unu Scooter haftest du uns auch ohne Verschulden, jedoch nicht bei Verschulden von uns.
- 2Für unmittelbare und mittelbare Schäden, die dir oder anderen Personen durch den Gebrauch der Batterie im unu Scooter, durch Gebrauchsunterbrechung oder Gebrauchsentzug entstehen, haften wir dir nur bei Verschulden; eine etwaige Ersatzhaftung von uns für den Hersteller/Importeur nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- 3Funktionsbedingte Haftungsregeln, Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse
- 1Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von uns, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, soweit dies auf den Betrieb der Batterie zurück zu führen ist. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- 2Eine Haftung von uns ist in den folgenden Fällen ausgeschlossen:
- bei Schäden an den privaten elektrischen Anlagen von dir oder an der Batterie oder am unu Scooter, wenn diese Schäden durch die Ladung der Batterie unter Verwendung von Ladezubehör verursacht wurden, das nicht den Vorschriften des Herstellers entsprechen, oder im Falle der Ladung an einer Anlage, die nicht mit Ladezubehör ausgestattet ist, das den Vorschriften des Herstellers entspricht, wie sie in der Betriebsanleitung des unu Scooters beschrieben sind,
- bei Schäden, die durch eine Batterieladung entstanden sind, die unter Missachtung der Ladeanweisungen erfolgt ist, die in der Betriebsanleitung des unu Scooter aufgeführt sind,
- bei Schäden, die aus einer mangelhaften Wartung des unu Scooters und der integrierten Batterie resultieren, insbesondere wenn Anweisungen hinsichtlich der Behandlung und des Wartungsintervalls, die im Wartungsheft oder im Wartungsblatt und in der Garantiebescheinigung und in der Betriebsanleitung angegeben sind, nicht eingehalten wurden,
- bei Schäden, die aus einer Reparatur oder einer Wartung resultieren, die in einer Werkstatt durchgeführt wurde, die nicht dem zugelassenen und anerkannten Netzwerk angehört (d.h. keine Partnerwerkstatt ist) und wenn dabei die diesbezüglichen Anweisungen des Herstellers missachtet wurden,
- bei Schäden, die aus der Nutzung des unu Scooters und der Batterie im Rahmen eines sportlichen Wettbewerbs resultieren (unabhängig von der Art des sportlichen Wettbewerbs), und
- bei Beschädigungen, die durch externe Ursachen wie zum Beispiel einen Unfall, Hagel, Vandalismus, Niederschlag im Zusammenhang mit einem atmosphärischen Phänomen (insbesondere Niederschläge chemischer Natur), und durch jedes unabwendbares Ereignis höherer Gewalt, hervorgerufen werden.
- 1Unsere Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für:
- die Bestandteile der Batterie, an denen von Dir oder Dritten Änderungen vorgenommen wurden sowie für die hieraus resultierenden Folgen (Verringerung der Leistung, vorzeitiger Verschleiß, Leistungsschwankungen, etc...) dieser Änderungen für andere Teile der Batterie oder des unu Scooters oder die Eigenschaften des unu Scooters,
- die Wartungskosten, die dem Kunden aufgrund der Herstellervorgaben entstehen, und
- den Austausch der Teile, die aufgrund der kumulierten Nutzung der Batterie und ihrer Energie im Verkehr als normal eingestuften Verschleißerscheinungen ausgesetzt sind.
- 1Entsorgung verbrauchter Batterien (Hinweis gemäß Batteriegesetz) Wir sind für die Entsorgung und die Organisation der Abfuhr verbrauchter Batterien verantwortlich.
- 1Schadensabwicklung
- 1In jedem Schadensfall, bei dem die Batterie beschädigt oder zerstört wird oder sonst wie abhandenkommt, hast du uns unverzüglich schriftlich oder fernschriftlich zu unterrichten und sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens zu ergreifen. Du hast – ausgenommen im Falle des Totalschadens - notwendige Reparaturarbeiten in einem vom Hersteller anerkannten Reparaturbetrieb unverzüglich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführen zu lassen. Du bist im Übrigen verpflichtet, die monatlichen Mietraten zu zahlen.
- 2Bei einem Schadensereignis, auf das wenigstens eines der folgenden Kriterien zutrifft, kann der Mietvertrag von dir und/oder uns vorzeitig gekündigt werden (Ziffer 17). Die Abrechnung richtet sich in diesen Fällen nach Ziffer 18, Das Mietverhältnis wird in diesen Fällen nach der Kündigung mit Wirkung des Datums des Schadensereignisses beendet.
- Wegen Schwere und Umfangs der Schäden ist Totalschaden des unu Scooters inkl. Batterie anzunehmen bzw. die voraussichtlichen Reparaturkosten übersteigen 60 % des Wiederbeschaffungswertes des unu Scooters inkl. Batterie.
- Der Hersteller entscheidet aus Sicherheitsgründen, dass die Batterie in dem beschädigten unu Scooter nicht weiter genutzt werden kann.
- Die Batterie weist schadensbedingt erhebliche Funktionsstörungen oder – Beeinträchtigungen aus und der Hersteller entscheidet nach einer vorherigen Untersuchung aus Sicherheitsgründen, dass die Batterie nicht weiter genutzt werden kann.
- Die Batterie ist ggf. inkl. unu Scooter entwendet worden (z. B. Diebstahl, Unterschlagung) und nicht wieder aufgefunden worden.
- 1Von diesen Regelungen unberührt bleibt deine Ersatzpflicht zur Begleichung unserer weiteren Schadensersatzforderungen wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung gem. Ziffer 18. bzw. evtl. weiterer bestehender Rückstände.
- 2Im Falle der Entwendung (z.B. Diebstahl, Unterschlagung) des unu Scooters mitsamt Batterie wird das Mietverhältnis fortgesetzt, wenn der unu Scooter wieder aufgefunden wird – regelmäßig handelt es sich längstens um einen Zeitraum von 30 Tagen – und aus diesem Grund keine Versicherungsleistung durch die Versicherung erbracht wird.
- 3Du bist auch über das Vertragsende hinaus – vorbehaltlich eines Widerrufes durch uns – ermächtigt und verpflichtet, alle batteriebezogenen Ansprüche aus einem Schadensfall im eigenen Namen und auf eigene Kosten geltend zu machen. Zum Ausgleich des Batterieschadens erlangte Beträge hast du im Reparaturfall zur Begleichung der Reparaturrechnung zu verwenden. Bist du gemäß vorstehender Ziffer 7 und entsprechender Kündigung nicht zur Reparatur der Batterie verpflichtet, hast du die erlangten Entschädigungsleistungen an uns abzuführen. Diese werden im Rahmen der Abrechnung gemäß Ziffer 18. berücksichtigt.
- 4Bei Totalschaden, Untergang, Verlust, bzw. nach vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages (Ziffer 17) stehen etwaige Versicherungsleistungen uns zu. Ein über unsere Forderungen hinausgehendes Guthaben wird dir nur vergütet, sofern du eine Versicherungen abgeschlossen hast. Reichen Versicherungsleistungen – egal aus welchem Grund – nicht aus, trägst du entsprechend Ziffer 18 die Differenz. Totalschaden, Untergang, Verlust oder Beschädigung der Batterie und des unu Scooters entbinden dich nur dann von der Verpflichtung zur Zahlung weiterer Mietraten, wenn der Mietvertrag wirksam nach Ziffer 17. gekündigt ist und nicht einvernehmlich fortgesetzt wird.
- 1Verbindliche Zusage bei Weiterverkauf des unu Scooter
- 1Wir ermöglichen das Batterie-Abo grundsätzlich auch dann, wenn es zu einem Wechsel in der Verfügungsberechtigung über den unu Scooters kommt.
- 2Sofern Du als verfügungsberechtigte Eigentümer des unu Scooters über dieses während oder nach zeitlichem Ablauf des Batterie-Abos verfügst, d.h. dieses an eine dritte Person insbesondere verkaufst, verschenkst oder sonst wie übereignest und den Nachweis deiner Verfügungsberechtigung durch Vorlage geeigneter Unterlagen belegst, sind wir grundsätzlich bereit, mit den Erwerben/Käufern des unu Scooters ein neues Batterie-Abo zu schließen. Wir sind in einem solchen Fall auch bereit, auf die Vornahme einer bankmäßigen Bonitätsprüfung des Erwerbers/Käufers weitgehend zu verzichten, soweit dem nicht gesetzliche Verpflichtungen, z. B. nach den Geldwäschevorschriften oder aufsichtsrechtliche Verpflichtungen entgegenstehen bzw. sofern der unu Scooter für den Erwerber/Käufer nicht gleichzeitig finanziert/verleast wird. Dieses Versprechen von uns setzt allerdings voraus, dass du dich rechtzeitig vor der Verfügung mit uns in Verbindung setzen und die verbindliche Erwerbsbestätigung mit den erforderlichen Daten der neuen Erwerber beibringst. Du hast den neuen Vertragspartner vor der Übergabe des unu Scooter anhand von gültigen Ausweispapieren/Registerauszügen zu identifizieren.
- 3Du trägst in diesem Fall sämtliche vertraglichen und nachvertraglichen Kosten, die bis zum rechtskräftigen Abschluss des neuen Batterie-Abos mit den neuen Erwerbern entstehen mit Ausnahme solcher Kosten, die von uns durch schuldhaftes Handeln zu vertreten sind.
- 1Zahlungsverzug
Du kommst ohne Mahnung in Verzug, wenn die Mietraten nicht am vereinbarten Fälligkeitstag bei uns eingegangen sind. Wir sind berechtigt, den Verzugsschaden zu berechnen.
- 1Folgen der Beendigung der Leistungserbringung durch uns
Wir dürfen die Nutzung des Akkus unterbinden, sobald der Mietvertrag durch Zeitablauf endgültig beendet wird. Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung infolge Kündigung werden wir die Sperre der Nutzung der Akkus zunächst mit 7-tägiger Frist vorher ankündigen. Die Androhung kann auch zusammen mit der Kündigung erfolgen. Wir sind in diesem Fall nach Ablauf der Ankündigungsfrist berechtigt, unsere Leistungspflicht einzustellen und die Nutzung des Akkus zu unterbinden. Die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs bleibt hiervon unberührt.
- 1Auswirkungen der Geltendmachung von Einwendungen und Sachmängelansprüchen am unu Scooter auf den Mietvertrag
Sofern Du Sachmängelansprüche oder sonstige erhebliche Einwendungen (z. B. Anfechtung, Nichtigkeit, gesetzliche Widerrufsmöglichkeiten) am unu Scooter aus deinem Kaufvertrag für den unu Scooter oder aus abgetretenem Recht erfolgreich geltend macht bzw. gerichtlich durchsetzen kann, können diese sich auf den Mietvertrag soweit auswirken, dass dieser wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht mehr fortgesetzt werden kann. In diesem Fall wird der Mietvertrag mit Wirkung für die Zukunft ab Rückgabetermin des unu Scooter an den Lieferanten aufgelöst und die Zahlungspflichten enden mit dem Tag der Rückgabe.
- 1Mindestmietlaufzeit, Automatische Vertragsverlängerung, Kündigung
- 1Die initiale Vertragslaufzeit der Batteriemiete bestimmt sich nach der von dir im Webshop ausgewählten Mindestlaufzeit. Ein ordentliches Kündigungsrecht ist während der vereinbarten Mindestmietzeit ausgeschlossen.
- 2Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Batteriemiete jeweils um einen weiteren Monat, wenn das Batterie-Abo nicht nach den nachfolgenden Bestimmungen gekündigt wurde.
- 3Der Mietvertrag kann frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit unter Wahrung einer Kündigungsfrist von einem (1) Kalendermonat von dir zum Monatsende gekündigt werden.
- 4Jeder Vertragspartner kann zudem den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
- 5Du hast insbesondere im Fall des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des unu Scooter das Recht zur Kündigung wegen nachträglichen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§§ 313, 346 BGB).
Wir erkennen darüber hinaus als besonderen wichtigen Grund für eine vorzeitige Vertragsbeendigung von dir an, wenn du nachweislich über deinen unu Scooter aufgrund deiner eigenen rechtlichen Verfügungsberechtigung, insbes. Kraft deiner Rechtsposition als Eigentümer des unu Scooters verfügst und den unu Scooter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an einen Dritten Erwerber (z. B. Privatperson, gewerblicher Erwerber) verkaufst und an diesen Dritten deine Eigentumsrechte am unu Scooter überträgst. Der Mietvertrag gilt mit dem Zeitpunkt als beendet, zu dem wir aufgrund deiner Angaben zu dem Erwerber und entsprechend schriftlichen Antrags des Erwerbers auf Abschluss des Mietvertrages ohne schuldhaftes Zögern in der Lage sind, den Mietvertrag mit den Erwerbern abzuschließen. Die Abrechnung wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung auf deine Initiative richtet sich nach Ziffer 18.1.
- 1Wir sind zur Kündigung und zur sofortigen Gesamtfälligstellung der Forderung sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz entsprechend Ziffer 18 berechtigt, wenn
- du mit einem Betrag in Verzug sind, der mindestens zwei Mietraten entspricht;
- du oder deine persönlich haftenden Gesellschafter eine wesentliche Verschlechterung deiner Vermögensverhältnisse erfahren (z. B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen; Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens), dass eine Fortsetzung des Mietvertrages für uns unzumutbar ist (§ 490 Abs. 1 BGB);
- du deinen Wohn- oder Firmensitz in Deutschland oder Österreich aufgibst;
- du unsere Rechte dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass du die dir überlassene Batterie durch Vernachlässigung der dir obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdest oder diese unbefugt einem Dritten (insbesondere unerlaubt entgegen den Bestimmungen des Mietvertrags) überlässt und dieses Verhalten auch nach Abmahnung durch uns fortsetzt; einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn diese offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist; oder
- du bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hast und deshalb uns die Fortsetzung des Mietvertrags bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten ist.
- 1Stirbst du, können der/die Erben den Mietvertrag fortsetzen, sofern der Mietvertrag nicht bereits mit einem weiteren Mieter fortgesetzt wird. Kann der Mietvertrag nicht fortgesetzt werden, weil die Erben den unu Scooter mit der Batterie aus rechtlichen Gründen (z. B bei nachgewiesener Erbausschlagung) nicht als Rechtsnachfolger übernehmen müssen, können die Erben oder wir den Mietvertrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit einer Mietrate kündigen und die Erben müssen die Batterie an uns bzw. an einen von uns beauftragten Empfangsberechtigten herausgeben.
- 2Wurde der unu Scooter und/oder die Batterie bei einem Schadensereignis so schwer beschädigt, dass wenigstens eines der in Ziffer 12.2 aufgeführten Kriterien erfüllt ist, kann der Mietvertrag von jeder Vertragsparteien vorzeitig gekündigt werden. Dies gilt ausdrücklich auch in den in Ziffer 12.2 beschriebenen Schadensfällen, in denen die Schäden ausnahmslos den unu Scooter betreffen und denen deshalb der Mietvertrag wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht fortgesetzt werden kann. Im Übrigen gelten die Regelungen unter Ziffer 8.
- 3Abrechnung nach vorzeitigem Vertragsende
- 1Im Fall einer Vertragsbeendigung durch Kündigung von dir gemäß Ziffer 17.5 steht uns zur Abdeckung des aus diesem Grund entstandenen Bearbeitungs- und Mehraufwandes ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 85,00 zuzüglich MwSt. zu, es sei denn, du weist uns einen geringeren Mehraufwand nach. Deine vertraglichen und nachvertraglichen Zahlungspflichten enden sodann mit dem rechtskräftigen Abschluss bzw. der Umschreibung des Mietvertrages. Hiervon unberührt bleibt jedoch deine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz bei vorzeitiger Vertragsbeendigung innerhalb der ersten zwölf Vertragsmonate und wir ist berechtigt, diesen Umstand angemessen zu berücksichtigen, es sei denn, du weist uns einen geringeren Mehraufwand nach.
- 2Nach außerordentlicher Kündigung des Mietvertrages durch uns rechnen wir den Mietvertrag nach allgemeingültigen Grundsätzen konkret ab:
- Die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch nicht fälligen Mietraten für die restliche vereinbarte Mietzeit werden belastet.
- Eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 85,00 zzgl. MwSt. zur Abdeckung des wegen der vorzeitigen Vertragsbeendigung uns entstehenden Mehraufwandes wird belastet, es sei denn du weist uns einen geringeren Mehraufwand nach.
- Unsere Forderungen werden um die Kosten gemindert, die wir wegen der vorzeitigen Zahlung sparen.
- 1Im Totalschadens- und Entwendungsfall gemäß Ziffer 12.2 wird der jeweilige Wiederbeschaffungswert der Batterie zugrunde gelegt. Eine an uns gezahlte Entschädigungsleistung (des Versicherers bzw. des Schädigers) wird gut gebracht.
- 2Daneben bleibt deine Verpflichtung zur Begleichung vorhandener Rückstände bzw. Schadensersatzforderungen bestehen.
- 3Soweit gesetzlich vorgesehen, wird die im Zeitpunkt der Vertragsabrechnung gültige Mehrwertsteuer berechnet bzw. vergütet.
- 4Wir sind berechtigt, den Verzugsschaden zu berechnen. Soweit Verzugszinsen gegenüber privaten Kunden (Verbrauchern) geltend gemacht werden, können 5 % über dem Basiszinssatz berechnet werden; bei gewerblichen Kunden sind wir berechtigt, einen Zinssatz von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Wird ein Inkassodienst mit der Forderungseinziehung bzw. mit der Sicherstellung beauftragt, so hast du die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten zu tragen.
- 1Regelungen zum Ende des Akku-Abonnements
- 1Die Regelungen dieser Ziffer sind danach zu differenzieren, in welchem rechtlichen Verhältnis du zum unu Scooter stehst.
- 2Der Mietvertrag ist nach Aussprache einer Kündigung mit Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist zu Ende, außer er ist im Einklang mit den Mietbedingungen vor Ablauf der Mietzeit (automatisch) verlängert oder erneuert worden.
- 3Falls du zu diesem Zeitpunkt (noch) verfügungsberechtigte Eigentümer des unu Scooters bist und der Mietvertrag nicht einvernehmlich fortgesetzt wird, ist es in deinem Interesse, dass der unu Scooter von dir in eigenem Namen und auf eigene Rechnung unter Wahrung unserer Rechte an der Batterie an einen dritten Erwerber verkauft und übergeben wird. Die Abwicklung dieses Falles ist unter Ziffer 13 beschrieben. Du trägst sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Rechtsfolgen einschließlich der sich daraus ergebenden Kosten, wenn sie sich treuwidrig verhalten und den Besitz unberechtigter weise fortsetzen.
- 4Falls du deine Rechte am unu Scooter aus einem Miet-/Leasingvertrag mit einem dritten Vermieter ableitest, bist du verpflichtet, den unu Scooter an den dritten Vermieter unter Berücksichtigung und Wahrung unserer Eigentumsrechte an der Batterie herauszugeben.
- 5Für den Fall, dass ein Dritter den Erwerb des unu Scooter finanziert und dieses ggf. an den Dritten sicherungsübereignet ist, bist du verpflichtet dem Dritten von der Vertragsbeendigung des Mietvertrages Kenntnis zu geben.
- 6Wir sind berechtigt, in sämtlichen Fällen, in denen das Mietverhältnis zu Ende ist und es nicht vor Vertragsende zu einer einvernehmlichen Fortsetzungsregelung gekommen ist, die Herausgabe der Batterie an uns oder einen von uns benannten Beauftragten zu verlangen. Insoweit sind wir auch berechtigt von dir zu verlangen, dass du den unu Scooter bei uns oder einem von uns benannten Beauftragten Dritten vorführst, damit die Batterie entnommen werden kann. Wir sind berechtigt, zur Erhärtung unserer Ansprüche die Nutzung der Batterie gem. Ziffer 15. der obigen Mietbedingungen zu sperren, so dass durch diese der unu Scooter nicht mehr mit Batteriestrom versorgt und angetrieben werden kann. Im Übrigen sind wir zur Geltendmachung unserer gesetzlich zustehenden Ansprüchen und von Schadensersatz berechtigt.
- 1Regelungen bei Rückgabe der Batterie
- 1Sofern die Batterie nach den vorstehenden Bedingungen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften an uns zurückgeben werden muss, muss sie bei Rückgabe in einem ihrem Alter und der den Konditionen entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrssicher sein und sie muss regelmäßig mit dem unu Scooter gewartet worden sein. Normaler Verschleiß gilt nicht als Schaden. Die Rückgabe wird protokolliert und von beiden Vertragspartnern oder ihren Bevollmächtigten unterzeichnet.
- 2Wird die Batterie nicht termingemäß zurückgegeben, werden dir für jeden überschrittenen Tag als Grundbetrag 1/30 der für die Vertragszeit vereinbarten monatlichen Mietrate berechnet. Evtl. durch die verspätete Rückgabe entstandene zusätzliche Kosten können ebenfalls abgerechnet werden.
- 3Eine Weiterbenutzung der Batterie durch dich nach Beendigung des Vertrages führt nicht zur Fortsetzung des Mietverhältnisses. Vorbehaltlich weitergehender Ansprüche von uns bestehen jedoch die im Vertrag geregelten und sonstigen Pflichten während der Zeit der unberechtigten Weiterbenutzung fort.
- 2Sonstige Regelungen
- 1Sämtliche uns gegebenen Sicherheiten sowie bestehende Guthaben haften für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung. Wir sind auch berechtigt, deine vertraglichen Rechte Ansprüche an Dritte, insbesondere zu ihrer Refinanzierung abzutreten. Du stimmst der Übertragung der Vertragspflichten und/oder der Fortführung durch einen Dritten zu.
- 2Gegen unserer Ansprüche kannst du nur mit einer unbestrittenen Gegenforderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Batterie oder an Mietraten steht dir, mit Ausnahme der ausdrücklich zugelassenen Fälle, nicht zu.
- 3Deine Ansprüche und Rechte aus diesem Mietvertrag können nur mit unserer schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
- 4Wir können besondere an den tatsächlichen Kosten orientierte und sofort zahlbare Bearbeitungsgebühren (z.B. für die Fälligkeitsverlegung, für den Wechsel eines Mieters/Bürgen, für erforderliche Adressermittlungen) berechnen. Fremde Kosten und ggf. Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Alle Gebühren sind sofort fällig.
- 5Berlin ist Erfüllungsort. Gerichtsstand ist unser Sitz soweit du ein Kaufmann bist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hast oder dein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hast oder dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.