Elektroroller Führerschein: Welche Fahrerlaubnis brauche ich?

Elektroroller sind im Trend und machen gerade an warmen Tagen wahnsinnig Spaß! Doch der Spaß endet, wenn man auf einem E-Scooter ohne gültige Fahrerlaubnis fährt – und dabei erwischt wird. Welchen Führerschein braucht man also für den Elektroroller? Kann man mit einem Autoführerschein E-Roller fahren? Und welche Strafe blüht einem, wenn man ohne Führerschein Roller fährt. Alle Infos zu Führerscheinklassen, Fahrprüfung und Kosten haben wir hier.

Darf man E-Roller mit Autoführerschein fahren? 

Kurz und knapp: Ja, das darf man! Wenn du im Besitz der Führerscheinklasse B bist, kannst Du entspannt auf einem E-Scooter von unu durch die Gegend cruisen. Denn: Elektroroller bis 45 km/h gelten als Kleinkraftrad. Dafür ist die Führerscheinklasse B ausreichend. Bist du jünger als 18 Jahre, benötigst du wiederum für unsere E-Scooter die Führerscheinklasse AM. Für schnellere E-Scooter mit einer höheren Geschwindigkeit wäre ein Motorrad-Führerschein erforderlich.

Klasse AM: Was bedeutet das? 

Die Führerscheinklasse AM kannst du in Deutschland ab einem Mindestalter von 15 Jahren erwerben. Sie berechtigt dich zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 4kW Dauer-Nennleistung bei Elektroantrieb. Das bedeutet: Die E-Scooter von unu kannst du somit fahren, denn hier hast du die Option zwischen dem unu Scooter Move mit 2kW und dem unu Scooter Pro mit 4kW.
Aufgepasst: Du kannst die Fahrerlaubnis der Klasse AM in Deutschland zwar bereits mit 15 Jahren erwerben. Sie gilt allerdings bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland. Das bedeutet: Fahrten auf deinem Elektroroller im Ausland sind somit verboten, solange du das 16. Lebensjahr noch nicht vollständig absolviert hast. Informiere dich am besten vorab nach den Regeln und Gesetzen des Landes, in dem du vorhast, dich mit deinem E-Roller fortzubewegen.
Diese Fahrzeuge kannst du in der Führerscheinklasse AM in Deutschland bewegen: 
  • Elektroroller mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Krafträder mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum bei Modellen mit Verbrennungsmotor 
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)

Rollerführerschein: Kosten, Geltungsdauer und Voraussetzungen

Wenn du keinen Autoführerschein der Klasse B hast, denkst du vielleicht darüber nach, einen Rollerführerschein AM zu machen? Die Kosten dafür sind von Bundesland zu Bundesland (und auch von Fahrschule zu Fahrschule) unterschiedlich. Generell kann man aber zwischen 500 und 800 Euro einkalkulieren. So viel kosten Theorie- und Praxisstunden sowie die Kosten zur Prüfungsanmeldung, ein Sehtest und die Teilnahme am Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs. Der ist übrigens Pflicht. 
Hast du deinen Führerschein dann in der Hand, ist er auch unbegrenzt gültig; er läuft also nicht ab. Allerdings: Seit Januar 2013 musst du dein Dokument alle 15 Jahre lang austauschen. Das bedeutet nicht, dass du eine neue Prüfung ablegen musst. Lediglich das Dokument läuft nach 15 Jahren ab und kann neu beantragt werden. 

Alter: Ab wann ist E-Roller fahren erlaubt? 

Wenn du 15 Jahre alt bist und einen Führerschein der Klasse AM hast, darf du Elektroroller von unu im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Für den Erwerb der Führerscheinklasse B musst du mindestens 17 Jahre alt sein. 

E-Roller fahren ohne Führerschein: Strafe und Bußgeld

Auch wenn das Fahren von E-Scootern relativ einfach ist, solltest du auf keinen Fall ohne Fahrerlaubnis bzw. Führerschein mit einem Elektroroller am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Strafen dafür sind hoch. Vor dem Gesetz handelt es sich dabei um eine Straftat (keine Ordnungswidrigkeit), die gemäß § 21 StVG mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden kann. Wenn du wiederum einen Führerschein hast, nur das Dokument selbst nicht mit dir führst, bleibt es bei einem einfachen Verwarngeld von 10 Euro. Also: Immer schön den Führerschein dabei haben, bevor du dich auf deinen unu E-Scooter schwingst.