Abo Terms & Conditions

1. Allgemeine Informationen, Geltungsbereich
1.1. Diese Mietbedingungen (nachfolgend “Mietbedingungen“) gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der unu Mobility Services GmbH (nachfolgend auch “Wir”) mit dir als unserem Kunde, sofern du Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bist (nachfolgend auch “Du”), in Bezug auf die Vermietung von unu Scootern und/oder Batterien sowie ggf. weiterem Zubehör (jeweils wie nachstehend definiert) im Rahmen des „Abo-Modells“.
1.2. Gegen-Bestätigungen von dir unter Hinweis auf deine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn nicht diese Bedingungen durch uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
1.3. Wir behalten uns das Recht vor, diese Mietbedingungen zu ändern, wenn dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Die Änderungen werden dir durch Mitteilung per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der unserer Website bekannt gegeben. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn du ihnen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprichst. Wir wird dir zusammen mit der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge des Schweigens gesondert hinweisen. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gegen die Änderung oder Ergänzung der Bedingungen sind wir berechtigt, den Mietvertrag auf der Grundlage dieser Mietbedingungen gegenüber dir mit einer Frist von vier (4) Wochen zu kündigen.
2. Vertragsschluss
2.1. Verträge im Rahmen unseres Online-Bestellprozesses schließen Wir ausschließlich in [deutscher oder englischer]Sprache. Du kannst deine bevorzugte Sprache über die Sprachauswahl in der Fußzeile auf der Website auswählen.
2.2. Umeinen Vertrag mit uns abzuschließen, muss du mindestens 18 Jahre alt sein und deinen Hauptwohnsitz in der [Bundesrepublik Deutschland] haben.
2.3. Durch Anklicken des Buttons "Jetzt kostenpflichtig abschließen" gibst Du eine verbindliche Bestellung über die von dir im Online-Bestellprozess ausgewählte Variante und Vertragslaufzeit des Abo-Modells ab. Den Eingang deiner Bestellung bestätigen wir dir unmittelbar per E-Mail nach dem Absenden der Bestellung. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit Zugang der Bestellbestätigung zustande. Mit Vertragsschluss bist Du an diese Mietbedingungen gebunden.
2.4. Im Rahmen des Bestellvorgangs kannst du das gewünschten Mietobjekt und ggf. weiteres Zubehör auswählen.
2.5. Zur Überprüfung deiner personenbezogenen Daten sind Wir berechtigt, diese mit deinem Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) zu vergleichen. Änderung sich deine persönlichen Daten des Kunden während der Vertragslaufzeit, bist du verpflichtet, uns innerhalb von zwei Wochen über die Änderungen zu informieren.
3. Widerrufsrecht
3.1. Du hast das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Mietvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns
unu Mobility Services GmbH
Tempelhofer Ufer 17
10963 Berlin
E-mail: support@unumotors.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Mietvertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
3.2. Wenn Du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, exklusive der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Mietvertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wenn Du verlangt hast, dass mit der Erbringung der Dienstleistungen während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so hast Du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
3.3. Du hast die Mietobjekte unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Du uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hast, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Du die Mietobjekte vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendest. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Mietobjekte wieder zurückerhalten haben oder bis Du den Nachweis erbracht hast, dass Du die Mietobjekte zurückgesandt hast, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Du trägst die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 150 EUR geschätzt.
4. Gegenstand des Vertrags, Mietobjekte
4.1. Wir bieten im Rahmen des „Abo-Modells“ (nachfolgende auch „Abo“) sowohl die Vermietung von (i) unu Scootern (inkl. Batterie(n)) („unu Scooter-Abo“) als auch von (ii) Batterien („Batterie-Abo“) sowie jeweils ggf. mit weiterem Zubehör an (die im Rahmen eines Abo vermieteten Gegenstände auch „Mietobjekte“; der zugrungeliegende Vertrag der “Mietvertrag”).
4.2. Sofern eine Bestimmung dieser Mietbedingungen nur auf eine Variante des Abos (unu Scooter Abo oder Batterie-Abo) zur Anwendung kommt, ist dies in diesen Mitbedingungen durch konkrete Bezugnahme auf das jeweilige Mietobjekt (unu Scooter oder Batterie) gekennzeichnet. Soweit in diesen Mietbedingungen dagegen allgemein auf die ‚Mietobjekte‘ abgestellt wird, umfasst das jeweils den unu Scooter und die Batterie bzw. auch nur die Batterie sowie ggf. weiteres Zubehör je nach der von dir ausgewählten Variante des Abos.
4.3. „unu Scooter“ bezeichnet dabei ein elektrisches Kleinkraftrad der Marke „unu“. „Batterie“ bezeichnet die Antriebseinheit des unu Scooters. „Hersteller“ von unu Scooter und Batterie ist die unu GmbH.
4.4. Du hast keinen Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Mietobjekts. Wir sind verpflichtet, Dir die Mietobjekte in gebrauchsfähigem Zustand zu überlassen und die Gebrauchsfähigkeit während der Mietzeit zu erhalten.
4.5. Änderungen an den Mietobjekten oder Austausche während der Mietzeit bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit dies für die Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist und sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen für dich zumutbar ist.
4.6. Du hast die Mietobjekte entsprechend den Wartungsvorschriften des Inspektionshefts des Herstellers (das “Inspektionsheft”) und der Bedienungsanleitung des Herstellers (die “Bedienungsanleitung”) (beide jederzeit abrufbar unter www.unumotors.com) sachgemäß zu behandeln und zu nutzen. Du bist verpflichtet, den ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Einsatz der Mietobjekte sicherzustellen.
5. Mietzeit, Mietentgelte, Zahlungsbedingungen
5.1. Die Mietzeit beginnt am Tag der Auslieferung des Mietobjekts. Die Übergabe wird durch entsprechende Meldung der Lieferfirma bescheinigt.
5.2. Die monatlichen Mietraten sind Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung der Mietobjekte. Die Mietentgelte berechnen sich unter Berücksichtigung der Vertragslaufzeit entsprechend den im Online-Bestellprozess angegebenen Preisen für die jeweilige Variante des Abo-Modells. Erfolgt die Übergabe der Mietobjekte im Laufe eines Monats, so werden die erste und die letzte Mietrate tagesgenau berechnet.
5.3. Bei Beginn der Mietzeit ist die erste Mietrate fällig. Sie wird zum angegebenen Ratenfälligkeitstermin (ggf. rückwirkend) monatlich im Voraus von uns mit der von dir im Online-Bestellprozess gewählten Zahlungsmethode eingezogen. Die jeweils möglichen Zahlungsmethoden werden Dir im Online-Bestellprozess angezeigt.
5.4. Wir wickeln alle Zahlungen über externe Zahlungsdienstleister ab (unter anderem Stripe Payments Europe Limited mit Sitz in Irland). Du stimmst zu, dass wir nur Zahlungen über diese Dienstleister akzeptieren oder dass der Dienstleister die daraus resultierenden Beträge über die Mietzeit automatisch abbuchen darf. 
5.5. Du kommst ohne Mahnung in Verzug, wenn die Mietraten nicht am vereinbarten Fälligkeitstag bei uns eingegangen sind. Wir sind berechtigt, den Verzugsschaden zu berechnen.
5.6. Du trägst sämtliche Aufwendungen, die mit dem Betrieb und der Haltung der Mietobjekte verbunden sind, insbesondere etwaige Versicherungsbeitrage (sofern nicht in diesen Mietbedingungen abweichend vereinbart) sowie Reparaturkosten, sofern nicht in diesen Mietbedingungen anderweitig bestimmt. Wenn Wir insoweit in Anspruch genommen werden sollten, können Wir bei dir Rückgriff nehmen.
5.7. Du trägst die Kosten für evtl. vereinbarte Nebenleistungen. Diese sind sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Außerdem trägst Du Steuern und sonstige Kosten, soweit sie nicht als Bestandteil der Mietrate ausgewiesen sind.
5.8. Wir können eine Anpassung der Mietrate verlangen bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes oder bei Einführung neuer Steuern oder Abgaben für die hiervon betroffenen Mietraten.
5.9. Der Mietvertrag gilt nicht als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Er kann daher – bei gewerblicher Miete - nicht zum Vorsteuerabzug verwendet werden. Wir erstellen während der Vertragslaufzeit monatliche Rechnungen, die den steuerlichen Rechnungsanforderungen genügen.
6. Lieferung, Übernahme
6.1. Die Lieferung der Batterie sowie ggf. weiterem Zubehör erfolgt im Regelfall gemeinsam mit der Lieferung des unu Scooters. Für den Fall, dass die Spedition den verbindlich oder unverbindlich vereinbarten Liefertermin für die Mietobjekte überschreitet, bist Du von uns ermächtigt, die uns zustehenden Rechte gegenüber der Spedition im eigenen Namen geltend zu machen.
6.2. Du bist verpflichtet, die Mietobjekte am vereinbarten Liefertermin abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme können wir von den gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Wir sind berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt Leistung zu verlangen.
7. Zugelassene Fahrer
7.1. Der unu Scooter darf ausschließlich dir sowie von Personen, die dir als autorisierte Fahrer benannt wurden (im Folgenden "Autorisierte Fahrer"), gefahren werden.
7.2. Autorisierten Fahrern ist es nicht gestattet, den unu Scooter zu fahren, bevor wir die Gültigkeit des offiziellen Führerscheins des autorisierten Fahrers überprüft haben. Wir behalten uns das Recht vor, dich und autorisierte Fahrer aufzufordern, die Gültigkeit des Führerscheins erneut nachzuweisen.
7.3. Zum Führen des unu Scooters sind nur Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, die sie zum Führen des unu Scooters in der [Bundesrepublik Deutschland] berechtigt.
7.4. Die in diesen Bedingungen aufgeführten Nutzungspflichten und -verbote gelten entsprechend auch für alle anderen berechtigten Fahrer des unu Scooters. Du bist verpflichtet, die berechtigten Fahrer über die Pflichten und Verbote der Nutzung zu informieren.
8. Eigentumsverhältnisse, Veräußerungs- & Belastungsverbot
8.1. Das Eigentum an den Mietobjekten geht im Rahmen des Abos zu keinem Zeitpunkt auf dich über. Wir oder unser Finanzierungspartner, an den wir das Eigentum an den Mietobjekten ggf. zu (Re-)Finanzierungszwecken übertragen haben („Finanzierungspartner“), verbleiben Eigentümer der Mietobjekte.
8.2. Du bist ab dem Tag der Auslieferung unmittelbarer Besitzer der Mietobjekte und wir überlassen dir die Mietobjekte im Rahmen eines mietrechtlichen Nutzungsverhältnisses.
8.3. Du verpflichtest dich, unsere Eigentumsrechte bzw. die unseres Finanzierungspartners zu wahren. Du darfst die Mietobjekte keinem Dritten überlassen oder darüber verfügen, insbesondere darfst du die Mietobjekte weder verkaufen, verpfänden, vermieten, verleihen, verschenken noch zur Sicherheit übereignen. Unrechtmäßige Verfügungen sind nach strafrechtlichen gesetzlichen Vorschriften strafbewehrt und können die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Folge haben.
8.4. Solltest Du als Eigentümer des unu Scooters während der Vertragslaufzeit eines Batterie-Abos über deinen unu Scooter verfügen, d.h. z. B. diesen verkaufen, vermieten, verleihen oder verschenken, sind unsere Eigentumsrechte bzw. die unseres Finanzierungspartners an der von dir bei uns gemieteten Batterie in jedem Fall zu wahren. In diesem Fall haftest Du so lange für sämtliche vertraglichen und nachvertraglichen Ansprüche von uns aus dem Batterie-Abo weiter, bis wir mit dem neuen Rechtnachfolger/Eigentümer des unu Scooters einen wirksamen Folgemietvertrag über die Batterie geschlossen haben (siehe Ziffer 14). Insbesondere gelten die Regelungen aus Ziffer 20 der nachfolgenden Mietbedingungen.
8.5. Du hast die Mietobjekte von Rechten Dritter freizuhalten. Von Ansprüchen Dritter an den Mietobjekten, Entwendung, Beschädigung und Verlust sind wir von dir unverzüglich zu benachrichtigen. Du trägst die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter, die nicht von uns verursacht wurden.
9. Allgemeine Pflichten & Verbote
9.1. Die Mietobjekte werden von Dir am Auslieferungstag übernommen. Du hast die Funktionstauglichkeit entsprechend den Vorgaben in der Bedienungsanleitung zu prüfen und bei entsprechender Feststellung als ordnungsgemäß zu übernehmen.
9.2. Du bist verpflichtet, dich vor der Nutzung der Mietobjekte mit deren Funktionsweise vertraut. Du bist verpflichtet, die Mietobjekte sorgfältig zu behandeln und mit Vorsicht zu benutzen. Du bist außerdem verpflichtet, dich vor Beginn jeder Nutzung der Mietobjekte vom ordnungsgemäßen Zustand und der Verkehrstauglichkeit (insbesondere der Bremsen, der Reifen und der Beleuchtung des unu Scooters) zu überzeugen und bei Mängeln von der Nutzung abzusehen. Bei Mängeln, die während der Fahrt auftreten oder während der Fahrt festgestellt werden, bist du ebenfalls verpflichtet, die Nutzung der Mietobjekte unverzüglich einzustellen, uns über den Mangel zu informieren und die Nutzung der Mietobjekte bis zur Behebung des Mangels zu unterlassen.
9.3. Du bist dafür verantwortlich, dass die Mietobjekte sorgfältig genutzt und gemäß den Empfehlungen und der Bedienungsanleitung, schonend behandelt werden. Du verpflichtest dich, dich nach diesen Empfehlungen zu richten. Du verpflichtest dich insbesondere, sämtliche Vorschriften in Bezug auf die Ladung der Batterie einzuhalten. Die Ladung hat an dafür vorgesehenen Steckdosen zu erfolgen und ausschließlich mit dem dir dazu von uns ausgehändigten Ladegerät. Du trägst die Kosten für den verbrauchten Strom. Du berücksichtigst zudem die Empfehlung des Herstellers in Bezug auf die Optimierung der Nutzung der Batterie (insbesondere Betriebstemperatur).
9.4. Du hast die aus dem Betrieb und der Haltung der Mietobjekte sich ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen, auch soweit sie sich auf die Mietobjekte erstrecken zu erfüllen.
9.5. Du hast die Mietobjekte auf eigene Kosten stets in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu erhalten und persönlich und auf deine eigenen Kosten sämtliche Verpflichtungen, die sich aus diesen Mietbedingungen ergeben zu erfüllen, die uns in unserer Eigenschaft als Eigentümerin (bzw. unseres Finanzierungspartners) obliegen.
9.6. Du bist verpflichtet, bei der Nutzung des unu Scooters die geltenden Straßenverkehrsvorschriften und örtlichen Bestimmungen einzuhalten. Du verpflichtest sich, bei jeder Fahrt deinen gültigen Führerschein mitzuführen und für eine sichere Fahrt zu sorgen.
9.7. Du haftest für die Folgen einer Nutzung der Mietobjekte, die nicht mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen übereinstimmt; diesbezüglich trägst Du die Aufwendungen, Gebühren, Kosten und evtl. Vertragsstrafen und/oder die gesetzlich vorgesehenen Bußgelder sowie die in der Gebührenliste dazu jeweils aufgeführten Bearbeitungsgebühren.
9.8. Du verpflichtest dich, termingemäß die jeweils vorgesehenen und fälligen jährlichen Wartungsintervalle für den unu Scooter einzuhalten. Die Wartungsarbeiten können nur bei einer vom Hersteller zugelassenen Werkstatt (“Partnerwerkstatt”) durchgeführt werden. Die Kosten für die jährliche Wartung des unu Scooter bei einer Partnerwerkstatt, werden von uns übernommen.
9.9. Du verpflichtest dich, selber keine Eingriffe an den Mietobjekten (insbesondere der Batterie) vorzunehmen oder durch einen Reparaturbetrieb vornehmen zu lassen, der für die Art der Wartung/Reparatur nicht zugelassen ist.
9.10. Wir behalten uns das Recht vor, die Mietobjekte 24 Stunden nach vorheriger Ankündigung zu inspizieren und zu warten, sowie Reparaturen durchzuführen oder die Mietobjekte auszutauschen.
9.11. Das Anbringen von zusätzlichem Zubehör am unu Scooter, ist zulässig, sofern es sich rückstandsfrei entfernen lässt.
9.12. Du bist verpflichtet, den unu Scooter mit allen verfügbaren Schlössern, einschließlich des Lenkstangenschlosses, zu verriegeln und darüber hinaus eine Alarmanlage einzuschalten, falls vorhanden. Sollte es aufgrund einer technischen Fehlfunktion nicht möglich sein, den unu Scooter ordnungsgemäß abzuschließen, darf der unu Scooter nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden und du bist verpflichtet, uns unverzüglich über die Fehlfunktion zu informieren.
9.13. Es ist untersagt, die Mietobjekte ohne vorherige Absprache mit uns für gewerbliche Zwecke (z.B. Liefer- und Kurierdienste) zu nutzen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes bist Du zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß der Gebührenliste verpflichtet und wir haben das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen und die sofortige Herausgabe der Mietobjekte zu verlangen.
9.14. Das Fahren des gemieteten unu Scooter ist bei Vorliegen einer der folgenden Bedingungen vertraglich untersagt:
9.14.1. Der Fahrer des unu Scooters steht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰.
9.14.2. Der Fahrer ist nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte.
9.14.3. Der unu Scooter wird für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen, Rennen jeglicher Art, Fahrzeugtests, Fahrertraining oder für die gewerbliche Beförderung von Personen oder Fracht verwendet.
9.14.4. Der unu Scooter wird zur Beförderung von Kindern genutzt, obwohl diese weder groß genug sind, um die Fußstützen zu erreichen, noch stark genug, um sich am Fahrer festzuhalten.
9.14.5. Der unu Scooter wird von dir untervermietet.
9.15. Wir sind berechtigt, die Nutzung der Mietobjekte durch dich unterbinden, wenn Mietzahlungen nicht geleistet werden, der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung (z.B. für gewerbliche Zwecke) besteht, die Mietobjekte einen sicherheitskritischen Mangel aufweist oder Du in sonstiger Weise gegen die Bestimmungen dieser Mietbedingungen verstößt. In einem solchen Fall sind Wir auch berechtigt, den unu Scooter über Technologien wie GPS zu orten und die Mietobjekte abzuholen. Ziffer 16 findet insoweit entsprechend Anwendung.
10. Gewährleistung
10.1. Wir verpflichten uns, dir bei Vertragsbeginn Mietobjekte in einem dem Vertragszweck entsprechenden bestimmungsgemäßen Funktionszustand bereit zu stellen. Wir verpflichten uns defekte Mietobjekte, die einen bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht mehr zulassen, zu reparieren oder, falls die Mietobjekte nicht mehr repariert werden können, diese gegen eine intakte Mietobjekte der gleichen Art und Güte auszutauschen.
10.2. Wir stellen Dir eine Batterie bereit, die dem Stand der Technik bei Vertragsbeginn entspricht und die für die Dauer des Abos über eine für den Vertragszweck geeignete ausreichende Antriebsstromversorgung des unu Scooters verfügt.
10.3. Das Mietobjekte und etwaiges Zubehör dürfen nicht außerhalb der [Bundesrepublik Deutschland] verwendet oder aus der [Bundesrepublik Deutschland] ausgeführt werden.
10.4. Wenn im Rahmen einer Prüfung durch uns, den Hersteller oder eine Partnerwerkstatt eine Ladekapazität festgestellt wird, die unterhalb der in Ziffer 10.2 genannten Kapazität liegt, haben wir zunächst das Recht auf Reparatur. Sofern die Batterie nach dieser Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand soweit repariert werden kann, kannst Du den Austausch der Batterie fordern und eine Batterie mit mindestens entsprechender vertragskonformer Ladekapazität (siehe Ziffer 10.2) verlangen.
11. Versicherung
11.1. Wir schließen eine Kfz-Haftpflichtversicherung für den unu Scooter ab, die die Nutzung des unu Scooters durch dich und die Autorisierten Fahrer versichert. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers, die Dir auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
11.2. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden an fremden Fahrzeugen oder Sachen, die durch einen Verkehrsunfall verursacht werden, den der versicherte Fahrer mit dem Fahrzeug verschuldet hat, begrenzt durch die jeweiligen Deckungssummen.
12. Allgemeine Haftungsbestimmungen
12.1. Für Untergang, Verlust, Beschädigung der Mietobjekte haftest Du uns auch ohne Verschulden, jedoch nicht bei Verschulden von uns.
12.2. Für unmittelbare und mittelbare Schäden, die dir oder anderen Personen durch den Gebrauch der Mietobjekte, durch Gebrauchsunterbrechung oder Gebrauchsentzug entstehen, haften wir dir nur bei Verschulden; eine etwaige Ersatzhaftung des Herstellers/Importeurs nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13. Funktionsbedingte Haftungsregeln, Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse
13.1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von uns, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, soweit dies auf den Betrieb der Batterie zurückzuführen ist. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.2. Eine Haftung von uns ist in den folgenden Fällen ausgeschlossen:
13.2.1. bei Schäden an deinen privaten elektrischen Anlagen, an der Batterie oder an deinem unu Scooter, wenn diese Schäden durch die Ladung der Batterie unter Verwendung von Ladezubehör verursacht wurden, das nicht den Vorgaben des Herstellers entspricht, oder im Falle der Ladung an einer Anlage, die nicht mit Ladezubehör ausgestattet ist, das den Vorgaben des Herstellers entspricht, wie sie in der Bedienungsanleitung beschrieben sind,
13.2.2. bei Schäden, die durch eine Batterieladung entstanden sind, die unter Missachtung der Ladeanweisungen erfolgt ist, die in der Bedienungsanleitung aufgeführt sind,
13.2.3. bei Schäden, die aus einer mangelhaften Wartung des unu Scooters und der Batterie resultieren, insbesondere wenn die Vorgaben hinsichtlich des Wartungsprogramms und -intervalls, wie sie im Inspektionsheft, den Garantiebestimmungen des Herstellers (jederzeit abrufbar unter www.unumotors.com) oder der Bedienungsanleitung angegeben sind, nicht eingehalten wurden,
13.2.4. bei Schäden, die aus einer Reparatur oder einer Wartung resultieren, die in einer Werkstatt durchgeführt wurde, die keine Partnerwerkstatt ist und wenn dabei die relevanten Vorgaben des Herstellers missachtet wurden,
13.2.5. bei Schäden, die aus der Nutzung des unu Scooters und der Batterie im Rahmen eines sportlichen Wettbewerbs resultieren (unabhängig von der Art des sportlichen Wettbewerbs), und
13.2.6. bei Beschädigungen, die durch externe Ursachen wie zum Beispiel einen Unfall, Hagel, Vandalismus, Niederschlag im Zusammenhang mit einem atmosphärischen Phänomen (insbesondere Niederschlage chemischer Natur), und durch jedes unabwendbare Ereignis höherer Gewalt, hervorgerufen werden.
13.3. Unsere Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für:
13.3.1. die Bestandteile der Mietobjekte, an denen von Dir oder Dritten unbefugte Änderungen vorgenommen wurden sowie für die hieraus resultierenden Folgen dieser Änderungen für andere Teile der Batterie oder des unu Scooters bzw. dessen Eigenschaften (Verringerung der Leistung, vorzeitiger Verschleiß, Leistungsschwankungen, etc.), und
13.3.2. den Austausch der Teile, die aufgrund der kumulierten Nutzung der Mietobjekte und ihrer Energie im Verkehr als normal eingestuften Verschleißerscheinungen ausgesetzt sind.
14. Schadensfall und -abwicklung
14.1. In jedem Schadensfall, bei dem die Mietobjekte beschädigt oder zerstört werden oder sonst wie abhandenkommen, hast Du uns unverzüglich (jedenfalls aber binnen 24 Stunden nach Bekanntwerden des Schadens) schriftlich (wobei Textform genügt) zu unterrichten und sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens zu ergreifen. Du hast im Schadensfall – ausgenommen im Falle des Totalschadens – notwendige Reparaturarbeiten in einer Partnerwerkstatt unverzüglich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführen zu lassen. Die weitere Nutzung der defekten Mietobjekte ist bis zur Behebung des Schadens nicht gestattet. Du bist im Übrigen verpflichtet, die monatlichen Mietraten auch während der Dauer der Reparaturarbeiten weiter zu zahlen.
14.2. Im Falle eines Unfalls mit einem unu Scooter, an dem auch fremde Sachen oder Personen beteiligt sind, bist du verpflichtet, dies unverzüglich der Polizei und uns zu melden. Wird diese Meldung unterlassen, haftest du für alle durch die Unterlassung der Meldung verursachten Schäden, einschließlich des Verlustes des Versicherungsschutzes.
14.3. Bei Schadensfällen mit Beteiligung Dritter darfst du ein Schuldanerkenntnis nur nach vorheriger Zustimmung von uns abgeben. Du hast uns unverzüglich, spätestens sieben (7) Tage nach dem Schadensereignis, einen ausführlichen schriftlichen Unfallbericht, ggf. mit einer Unfallskizze, zu übersenden. Du hast Namen und Anschriften der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten. Geht uns innerhalb dieser Frist keine Schadensmeldung zu, kann dies die Versicherungsregulierung gefährden, und wir behalten sich in diesem Fall das Recht vor, dir sämtliche Kosten in Rechnung zu stellen.
14.4. Bei einem Schadensereignis, auf das wenigstens eines der folgenden Kriterien zutrifft, kann der Mietvertrag von dir und/oder uns vorzeitig gekündigt werden: 
14.4.1. wegen Schwere und Umfangs der Schäden ist Totalschaden des unu Scooters inkl. Batterie anzunehmen bzw. die voraussichtlichen Reparaturkosten übersteigen 60 % des Wiederbeschaffungswertes des unu Scooters inkl. Batterie (das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird in einer Partnerwerkstatt festgestellt);
14.4.2. die Mietobjekte weist schadensbedingt erhebliche Funktionsstörungen oder – Beeinträchtigungen aus und wir, der Hersteller oder ein Partnerwerkstatt entscheidet nach einer vorherigen Untersuchung aus Sicherheitsgründen, dass die Mietobjekte nicht weiter genutzt werden kann; und
14.4.3. die Mietobjekte entwendet worden (z. B. Diebstahl, Unterschlagung) und nicht binnen eines (1) Monats wieder aufgefunden worden.
Die Abrechnung richtet sich in diesen Fällen nach Ziffer 19. Das Mietverhältnis wird in diesen Fällen nach der Kündigung mit Wirkung des Datums des Schadensereignisses beendet.
14.5. Von diesen Regelungen unberührt bleibt deine Ersatzpflicht zur Begleichung unserer weiteren Schadensersatzforderungen wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung gem. Ziffer 19. bzw. evtl. weiterer bestehender Rückstände.
14.6. Im Falle der Entwendung (z.B. Diebstahl, Unterschlagung) der Mietobjekte wird das Mietverhältnis fortgesetzt, wenn die Mietobjekte binnen eines (1) Monats wieder aufgefunden werden und aus diesem Grund keine Versicherungsleistung durch die Versicherung erbracht wird.
14.7. Du bist auch über das Vertragsende hinaus – vorbehaltlich eines Widerrufes durch uns – ermächtigt und verpflichtet, alle Ansprüche aus einem Schadensfall im eigenen Namen und auf eigene Kosten geltend zu machen. Zum Ausgleich des Schadens erlangte Beträge hast Du im Reparaturfall zur Begleichung der Reparaturrechnung zu verwenden. Bist Du gemäß Ziffer 18.7 und entsprechender Kündigung nicht zur Reparatur der Mietobjekte verpflichtet, hast Du die erlangten Entschädigungsleistungen an uns abzuführen. Diese werden im Rahmen der Abrechnung gemäß Ziffer 19. berücksichtigt.
14.8. Bei Totalschaden, Untergang, Verlust, bzw. nach vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages stehen etwaige Versicherungsleistungen Dritter oder aus einer von dir abgeschlossen Versicherung uns zu. Etwaige über unsere Forderungen hinausgehende Versicherungsleistungen werden dir zurückerstattet. Reichen Versicherungsleistungen – egal aus welchem Grund – nicht aus, trägst Du entsprechend Ziffer 19 die Differenz. Totalschaden, Untergang, Verlust oder Beschädigung der Mietobjekte entbinden dich nur dann von der Verpflichtung zur Zahlung weiterer Mietraten, wenn der Mietvertrag wirksam nach Ziffer 18 gekündigt ist und nicht einvernehmlich fortgesetzt wird.
15. Weiterverkauf des unu Scooter
15.1. Wir ermöglichen das Batterie-Abo grundsätzlich auch dann, wenn es zu einem Wechsel in der Verfügungsberechtigung über den unu Scooter kommt.
15.2. Sofern Du als verfügungsberechtigte Eigentümer des unu Scooters über diesen während der Vertragslaufzeit des Batterie-Abos verfügst, d.h. diesen an einen Dritten verkaufst, verschenkst oder sonst wie übereignest und den Nachweis deiner Verfügungsberechtigung durch Vorlage geeigneter Unterlagen belegst, sind wir grundsätzlich bereit, mit den Erwerben/Käufern des unu Scooters ein neues Batterie-Abo zu schließen und gleichzeitig dein Batterie-Abo ggf. vorzeitig zu beenden. 
15.3. Vor der Verfügung über den unu Scooter hast Du uns rechtzeitig darüber zu informieren, dass du beabsichtigst, den unu Scooter einem Dritten zu überlassen. Du hast den Dritten vor der Übereignung des unu Scooters darauf hinzuweisen, dass du nicht Eigentümer der Batterie bist und die Batterie nicht an den Dritten übergeben darfst, bevor ein Mietvertrag zwischen uns und dem Dritten zustande gekommen ist. In diesem Zusammenhang hast du den Dritten auf unsere Eigentumsrechte an der Batterie bzw. die Eigentumsrechte unseres Finanzierungspartners an der Batterie hinzuweisen. Du darfst die Batterie dem Dritten nicht überlassen, wenn nicht ein Mietvertrag zwischen uns und dem Dritten zustande kommt.
15.4. Kommst du den vorgenannten Pflichten nicht nach, können wir dir gegenüber Ersatzansprüche für etwaige uns aus deinem Handeln entstandene und entstehende Schäden (auch Kosten, die uns im Zusammenhang mit der Ermittlung des Sachverhaltes, entstehen) geltend machen.
15.5. Du trägst sämtliche vertraglichen und nachvertraglichen Kosten gem. Gebührenliste, die bis zum rechtskräftigen Abschluss des Batterie-Abos mit den neuen Erwerbern entstehen mit Ausnahme solcher Kosten, die von uns durch schuldhaftes Handeln zu vertreten sind.
16. Unterbindung der Nutzung der Mietobjekte
16.1. Wir dürfen die Nutzung der Mietobjekte unterbinden, sobald der Mietvertrag durch Kündigung beendet wird oder wir Kenntnis davon erlangen, dass du die Mietobjekte unbefugt einem Dritten überlassen hast.
16.2. Wir werden die Sperre der Nutzung der Mietobjekte zunächst mit 7-tägiger Frist unter Verwendung der uns vorliegenden Daten von dir vorher ankündigen. Die Androhung kann auch zusammen mit der Kündigung erfolgen. Wir sind in diesem Fall nach Ablauf der Ankündigungsfrist berechtigt, unsere Leistungspflicht einzustellen und die Nutzung der Mietobjekte zu unterbinden. Die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs bleibt hiervon unberührt. Sofern eine Zustellung nicht möglich ist, weil die uns von dir mitgeteilten Daten sich geändert haben und du uns nicht über die Änderung informiert hast, wird eine Sperre unverzüglich umsetzen.
17. Auswirkungen der Geltendmachung von Einwendungen
Sofern Du erhebliche Einwendungen (z. B. Anfechtung, Nichtigkeit, gesetzliche Widerrufsmöglichkeiten, Rücktritt) aus deinem Vertrag für den unu Scooter erfolgreich gerichtlich geltend gemacht hast, können sich diese auf den Mietvertrag der Batterie insoweit auswirken, dass dieser wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht mehr fortgesetzt werden kann. In diesem Fall wird der Mietvertrag mit Wirkung für die Zukunft ab Rückgabetermin des unu Scooter an den Lieferanten aufgelöst und die Zahlungspflichten enden mit dem Tag der Rückgabe.
18. Vertragslaufzeit, Kündigung
18.1. Die Vertragslaufzeit des Abos bestimmt sich nach der von dir im Online-Bestellprozess ausgewählten Vertragslaufzeit. Ein ordentliches Kündigungsrecht ist während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
18.2. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit endet das Abo ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
18.3. Jeder Vertragspartner kann zudem den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Wir sind insbesondere zur Kündigung und zur sofortigen Fälligstellung der Mietraten für die restliche vereinbarte Vertragslaufzeit abgezinst auf den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz entsprechend Ziffer 19 berechtigt, wenn
18.3.1. Du mit einem Betrag in Verzug bist, der mindestens zwei (2) Mietraten entspricht;
18.3.2. Du oder – sofern vorhanden – deine persönlich haftenden Gesellschafter eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erfahren (z. B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen; Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens), sodass eine Fortsetzung des Mietvertrages für uns unzumutbar ist;
18.3.3. Du deinen Wohn- oder Firmensitz in der Bundesrepublik Deutschland aufgibst;
18.3.4. Du unsere Rechte dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass Du die dir überlassenen Mietobjekte durch Vernachlässigung der dir obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdest oder diese unbefugt einem Dritten (insbesondere unerlaubt entgegen den Bestimmungen des Mietvertrags) überlässt und dieses Verhalten auch nach Abmahnung durch uns fortsetzt; einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn diese offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist; oder
18.3.5. Du bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hast und deshalb uns die Fortsetzung des Mietvertrags bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten ist.
18.4. Du hast insbesondere im Fall des wirksamen Widerrufs eines Finanzierungsvertrages über den unu Scooters das Recht zur Kündigung wegen nachträglichen Wegfalls der Geschäftsgrundlage. 
18.5. Wir erkennen darüber hinaus als besonderen wichtigen Grund für eine vorzeitige Vertragsbeendigung von dir an, wenn Du nachweislich über deinen unu Scooter aufgrund deiner eigenen rechtlichen Verfügungsberechtigung, insbes. Kraft deiner Rechtsposition als Eigentümer des unu Scooters verfügst und den unu Scooter in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an einen Dritten Erwerber (z. B. Privatperson, gewerblicher Erwerber) verkaufst und an diesen Dritten deine Eigentumsrechte am unu Scooter überträgst. Insoweit wird auf die Bestimmungen der vorstehenden Ziffer 15 verwiesen. Der Mietvertrag gilt mit dem Zeitpunkt als beendet, ab dem der neue Mietvertrag zwischen uns und dem Erwerber geschlossen wurde, sofern nicht die Vertragslaufzeit des von dir abgeschlossenen Batterie-Abos vorher endet. Die Abrechnung wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung auf deine Initiative richtet sich nach Ziffer 19.1.
18.6. Stirbst du, können deine Erben den Mietvertrag zum Zeitpunkt der Fälligkeit einer Mietrate für die Zukunft kündigen, wenn deine Erben kein Interesse an einer Fortführung des Mietvertrags haben. In diesem Fall müssen deine Erben die Mietobjekte an uns bzw. an einen von uns beauftragten Empfangsberechtigten herausgeben.
18.7. Wurden die Mietobjekte bei einem Schadensereignis so schwer beschädigt, dass wenigstens eines der in Ziffer 13.2 aufgeführten Kriterien erfüllt ist, kann der Mietvertrag von beiden Vertragsparteien vorzeitig gekündigt werden. Dies gilt ausdrücklich auch in den in Ziffer 13.2 beschriebenen Schadensfällen, in denen die Schäden ausnahmslos den unu Scooter betreffen und in denen deshalb der Mietvertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht fortgesetzt werden kann. Im Übrigen gelten die Regelungen unter Ziffer 19.
19. Abrechnung nach vorzeitigem Vertragsende
19.1. Im Fall einer Vertragsbeendigung durch Kündigung gemäß Ziffer 18.7 steht uns zur Abdeckung des aus diesem Grund entstandenen Bearbeitungs- und Mehraufwandes ein Bearbeitungsentgelt nach Maßgabe der Gebührenliste zu.
19.2. Deine Pflicht zur Zahlung der Mietraten endet in den Fällen der Ziffer 18.5 mit dem Vertragslaufzeitbeginn des rechtskräftig abgeschlossenen Abos mit dem Dritten bzw. der Umschreibung des Mietvertrages. Hiervon unberührt bleibt jedoch deine Verpflichtung zur Zahlung von ausstehenden Raten und sonstigen Ansprüchen unsererseits gegen dich.
19.3. Nach außerordentlicher Kündigung des Mietvertrages durch gemäß Ziffer 18.3 uns rechnen wir den Mietvertrag nach allgemeingültigen Grundsätzen konkret ab: 
19.3.1. Die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch nicht fälligen Mietraten für die restliche vereinbarte Vertragslaufzeit abgezinst auf den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung werden belastet.
19.3.2. Eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr nach Maßgabe der Gebührenliste zur Abdeckung des wegen der vorzeitigen Vertragsbeendigung uns entstehenden Mehraufwandes wird belastet.
19.3.3. Unsere Forderungen werden um die Kosten gemindert, die wir wegen der vorzeitigen Beendigung des Abos sparen.
19.4. Im Totalschadens- und Entwendungsfall bist Du verpflichtet Wertersatz für den entstandenen Schaden nach Maßgabe der Gebührenliste an uns zu leisten. Eine an uns gezahlte Entschädigungsleistung (des Versicherers bzw. des Schädigers) wird gutgebracht.
19.5. Daneben bleibt deine Verpflichtung zur Begleichung vorhandener Rückstände bzw. Schadensersatzforderungen bestehen.
19.6. Soweit gesetzlich vorgesehen, wird die im Zeitpunkt der Vertragsabrechnung gültige Mehrwertsteuer berechnet bzw. vergütet.
19.7. Wir sind berechtigt, den Verzugsschaden zu berechnen. Soweit Verzugszinsen gegenüber privaten Kunden (Verbrauchern) geltend gemacht werden, können 5%-Punkte über dem Basiszinssatz berechnet werden; bei gewerblichen Kunden sind wir berechtigt, einen Zinssatz von 9%-Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Wird ein Inkassodienst mit der Forderungseinziehung bzw. mit der Sicherstellung beauftragt, so hast Du die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten zu tragen.
20. Regelungen zum Ende des Abos, Regelungen bei Rückgabe der Mietobjekte
20.1. Der Mietvertrag ist nach Aussprache einer Kündigung mit Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist, bzw. bei außerordentlicher Kündigung mit Zugang der Kündigungserklärung zu Ende.
20.2. Wir sind berechtigt, in sämtlichen Fällen, in denen das Mietverhältnis zu Ende ist und es nicht vor Vertragsende zu einer einvernehmlichen Fortsetzungsregelung gekommen ist, zum Zeitpunkt der Beendigung die Herausgabe der Mietobjekte an uns oder einen von uns benannten Beauftragten zu verlangen.
Insoweit sind wir auch berechtigt von dir zu verlangen, dass Du den unu Scooter bei uns oder einem von uns benannten Beauftragten Dritten vorführst, damit die Batterie entnommen werden kann. Wir sind berechtigt, zur Erhärtung unserer Ansprüche die Nutzung der Mietobjekte gem. Ziffer 16 zu unterbringen. Im Übrigen sind wir zur Geltendmachung unserer gesetzlich zustehenden Ansprüche und von Schadensersatz berechtigt.
20.3. Sofern die Mietobjekte nach den vorstehenden Mietbedingungen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften an uns zurückgeben wird, müssen sie bei Rückgabe in einem dem Alter der Mietobjekte entsprechenden Zustand, frei von Schäden sowie verkehrssicher sein. Normaler Verschleiß gilt nicht als Schaden. Die Rückgabe und der Zustand der Mietobjekte werden protokolliert und das Protokoll von beiden Vertragspartnern oder ihren Bevollmächtigten unterzeichnet.
20.4. Werden die Mietobjekte nicht termingemäß zurückgegeben, werden dir für jeden überschrittenen Tag als Grundbetrag 1/30 der für die Vertragszeit vereinbarten monatlichen Mietrate berechnet. Evtl. durch die verspätete Rückgabe entstandene zusätzliche Kosten können ebenfalls dir gegenüber abgerechnet werden.
20.5. Eine Weiterbenutzung der Mietobjekte durch dich nach Beendigung des Vertrages führt nicht zur Fortsetzung des Mietverhältnisses. Vorbehaltlich weitergehender Ansprüche von uns bestehen jedoch die im Vertrag geregelten und sonstigen Pflichten während der Zeit der unberechtigten Weiterbenutzung fort.
21. Datenschutz
21.1. Wir beachten bei der Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wir verarbeiten vorrangig die personenbezogenen Daten, die benötigt werden, um die vertraglichen Leistungen gegenüber dir und/oder Dritten zu erbringen. Zu den vertraglichen Leistungen gehört insbesondere auch, dir das bestmögliche Nutzererlebnis zu bieten. Insbesondere ist die Verarbeitung von Standortdaten auch notwendig, um die Dienstleistungen wie z.B. Reparatur und Service zu erbringen. Der Hersteller erhält für Wartungs- und Reparaturzwecke ebenfalls Standortdaten. In diesem Zusammenhang können Standortdaten auch in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR („Drittländer“) übermittelt werden. Der Hersteller hat jedoch keine Kenntnis von deinen unmittelbar personenbezogenen Daten. Der Zugriff auf Standortdaten durch uns ist nur für besonders autorisierte Mitarbeiter möglich. Im Falle eines Diebstahls oder einer sonstigen Straftat im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis können Wir deine Standortdaten an Strafverfolgungsbehörden weitergeben.
21.2. Soweit wir personenbezogene Daten auf Grundlage einer Einwilligung verarbeiten, weisen Wir darauf hin, dass du deine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kannst.
21.3. Weitere Informationen zu Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.
22. Sonstige Regelungen
22.1. Wir sind für die Entsorgung und die Organisation der Abfuhr verbrauchter Batterien verantwortlich.
22.2. Sämtliche uns gegebenen Sicherheiten sowie bestehende Guthaben haften für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Mietvertrag. Wir sind auch berechtigt, unsere vertraglichen Ansprüche an Dritte, insbesondere unseren Finanzierungspartner, zu übertragen. Du stimmst der Übertragung der Vertragspflichten und/oder der Fortführung durch einen Dritten zu.
22.3. Gegen unsere Ansprüche kannst Du nur mit einer unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Mietobjekten oder an Mietraten steht dir, mit Ausnahme der ausdrücklich zugelassenen Fälle, nicht zu.
22.4. Deine Ansprüche und Rechte aus diesem Mietvertrag können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.
22.5. Gerichtsstand ist unser Sitz soweit Du ein Kaufmann bist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hast oder dein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hast oder dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.