E-Roller fahren mit Hund: Die wichtigsten Fakten
Schnell mal den Hund auf den Roller packen und losdüsen? Ganz so einfach ist es nicht, wenn du deinen Vierbeiner umher kutschieren magst. Was du beim E-Roller fahren mit Hund beachten solltest und welche Möglichkeiten du hast, erfährst du in unserem Artikel.
Der Hund darf grundsätzlich mit
Das Wichtigste vorab: Grundsätzlich spricht nichts gegen das E-Roller fahren mit Hund. Deinen treuen Begleiter kannst du also auf deinem Elektro-Flitzer mitfahren lassen, sodass ihr euch gemeinsam den Wind um die Nase wehen lassen und euren Ausflug genießen könnt. Der Gesetzgeber macht allerdings ein paar Vorgaben, die du unbedingt beachten solltest.
Sicher fahren und Hund sichern
Du bist als Fahrer:in (Fahrzeugführer:in) stets für die sichere Mitnahme von allem, was du mitführst, verantwortlich. Dazu zählt auch der Hund. Wichtig ist, dass du durch das Tier auf keinen Fall gestört wirst, wenn du am Straßenverkehr teilnimmst. Auf beamtisch: Die Beherrschung des Fahrzeugs darf nicht beeinträchtigt werden. Verkehrsrechtlich gilt Bello vor dem Gesetzgeber als Ladung. Somit musst du beim E-Roller fahren mit dem Hund darauf achten, dass deine Fellnase während der gesamten Fahrt gesichert ist. Zu finden in der StVO im § 23 Abs. 1.
Sollte dies nicht der Fall sein und beeinträchtigt dein Hund deine Sicht oder das Hören, musst du unter Umständen mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Dieses beläuft sich auf 10 Euro. Es ist auch möglich, dass dir weitere Konsequenzen drohen. So kann dir die Nichteinhaltung von § 22 Abs. 1 StVO zu Lasten gelegt werden. Dieser Verstoß stellt eine weitere Ordnungswidrigkeit dar. Das Ergebnis: 35 Euro weniger im Portemonnaie. Solltest du durch deinen ungesicherten Hund darüber hinaus andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährden, zahlst du sogar 50 Euro und erhältst 3 Punkte in Flensburg.
Eine wichtige Randnotiz: Kommt sogar eine Person zu Schaden oder wird dadurch etwas beschädigt, wird dies nicht von deiner Haftpflichtversicherung getragen. Du musst mit deinem Privatvermögen für den entstanden Schaden aufkommen, wenn dein ungesicherte Hund ausschlaggebend für den Unfall ist – und das kann teuer werden.
Darf ich meinen Hund an der Leine halten, während ich fahre?
Eine vermeintlich clevere Möglichkeit für faule Hundehalter:innen: Gassi fahren mit E-Roller. Allerdings: Das ist verboten. Ein Tier darf laut StVO nicht von einem Kraftfahrzeug aus geführt werden – und selbstverständlich zählen auch E-Roller dazu. Wer bei einer solchen Tat erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 35 Euro rechnen. Sollte dabei die Grenze zu Tierquälerei überschritten werden, weil man zu schnell fährt, kann das eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Zu Recht, wie wir finden.
Sichere Möglichkeiten bei kleinen und mittelgroßen Hunden
Wenn du Herrchen und Frauchen eines kleinen oder mittelgroßen Vierbeiners bist, gibt es zwei ganz einfache Möglichkeiten, dich und deinen Hund sicher mit deinem E-Scooter durch den Straßenverkehr zu bewegen.
Zum einen kannst du auf eine Tragetasche zurückgreifen. Gerade bei geräumigen E-Scootern, wie dein unu einer ist, habt ihr beide genügend Platz zum Cruisen. Das sorgt für entspannte Fahrten. Eine weitere Möglichkeit ist ein Hunderucksack. Beim E-Roller fahren mit Hund eine wirklich tolle und flexible Möglichkeit, um deinen Hund sicher zu transportieren: Schließlich musst du hierbei deinen Hund lediglich reinlegen, den Rucksack umwerfen und schon kann die Fahrt losgehen.
Allerdings solltest du diese Rucksäcke eventuell nur für Hunde bis zu 10Kg nutzen, da die etwas schwereren Vierbeiner bei einer plötzlichen Bewegung deine Balance gehörig ins Wanken bringen können: Achtung, Unfallgefahr!