Testfahrtbedingungen
- 1Hiermit bestätige ich, dass ich eine gültige Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse L1e (Führerscheinklasse AM oder B nach der einheitlichen EU-Führerscheinklassifizierung) besitze und diesen vor der Probefahrt dem UNU pioneer (“Pioneer”) vorzeigen werde.
- 2Weiterhin willige ich ein, dass der Pioneer zwecks Identitätsprüfung ein Foto von meinem Führerschein machen darf. Auf Nachfrage und gemäß der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen wird dieses Foto bei erfolgreicher Rückgabe des UNU Scooters gelöscht.
- 3Ich bestätige darüber hinaus, dass ich meinen UNU Scooter sorgsam behandeln werde, ihn nicht Dritten überlassen werde und mich an die deutsche Straßenverkehrsordnung halten werde.
- 4Ich hafte gegenüber der UNU GmbH (“UNU”) für sämtliche schuldhaft verursachten Schäden (einschließlich Untergang, Abhandenkommen und Beschlagnahme), die vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des UNU Scooters entstehen und von mir zu vertreten sind.
- 5Keine Haftung besteht für Schäden aufgrund normaler Abnutzung. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung auf die Schäden, die nicht durch eine vereinbarte Fahrzeugversicherung abgedeckt sind.
- 6Ich stelle UNU sowie den Pioneer von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen, Ansprüche Dritter aufgrund von Unfällen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs frei, soweit ich diese zu vertreten habe und/oder soweit und solange nicht die Haftpflichtversicherung von UNU für den Schaden eintritt.
- 7Jegliche Haftung von UNU oder eines Pioneer wegen der Verletzung seiner vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hat UNU oder ein Pioneer aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet UNU beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die diese Probefahrtvereinbarung nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Probefahrtvereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Benutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
- 8Soweit die Haftung von UNU ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen.
- 9Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Ziffern 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von UNU entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- 10Ich bin verpflichtet den UNU Scooter am Ende der Probefahrt am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Überschreite ich die vereinbarte Zeit ohne vorherige Rücksprache mit dem Pioneer muss ich für die Kosten aufkommen, die UNU oder dem Pioneer dadurch entstanden sind, soweit ich dies zu vertreten habe.
- 11Ich erkläre hiermit mein Einverständnis, dass UNU meine angegebenen Daten (Vor- und Nachname, Stadt, Handynummer sowie Emailadresse) speichert, sie zum Zwecke der Abwicklung eines etwaiges Kaufes sowie der damit verbundenen Abrechnung der Handelsvertreter verwenden darf und mich zu Produktinformationen durch Anruf oder Email kontaktieren darf, sofern ich dem nicht widersprochen habe. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung jederzeit per Email an hello@unumotors.com widerrufen kann. Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Nutzer finden sich in der Datenschutzerklärung.
- 12Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen werden so ersetzt, dass sie dem verfolgten Zweck so nah wie möglich kommen und gleichzeitig dennoch rechtlich zulässig sind. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
- 13Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendung zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.